Unsere Mietbedingungen

 

Vermietungsgegenstand

1. Im Auftrag der Vermieter, Horst und Monika Klein, vermietet Nathalie Förster über die Internetseite www.forsthaus-bullerbü.de das Ferienhaus Bullerbü bzw. die Ferienwohnungen: Inga und Bosse in deren Namen und Rechnung.

 

Leistung

1. Der Vermieter haftet für die sorgfältige Durchführung der Reservierung sowie die Bereitstellung der Wohnung. Der Mieter ist verpflichtet, den vereinbarten Preis für die Vertragsdauer zu entrichten. Diese Pflicht besteht unabhängig davon, ob der Mieter die Unterkunft wirklich genutzt hat oder nicht.

2. In unseren Leistungen sind keine Versicherungen enthalten.

 

Abschluss des Vertrages

1. Die Mietverträge des Ferienhauses bzw. der Ferienwohnungen Inga und Bosse gelten mit der schriftlichen Zusage von Mieter und Vermieter als verbindlich geschlossen.

2. Wird vom Vermieter eine Anzahlung oder Vorauszahlung erbeten und ist diese nicht innerhalb von 14 Tagen (oder der gesetzten Frist) gezahlt, so ist die Reservierungszusage gegenstandslos.

 

An- und Abreise

1. Der Wohnungsbezug ist ab 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr des Anreisetages bzw. 15:00 Uhr bei Tageswechsel möglich. Die Wohnungsabgabe muss bis 10 Uhr des Abreisetages erfolgen. Hiervon abweichende Zeiten bedürfen der vorherigen Absprache mit dem Vermieter.

2. Die Anreisezeit bedarf der persönlichen Absprache mit dem Gast/Mieter. Bitte informieren Sie uns bzw. unsere Objektbetreuer 1-2 Tage im Voraus über Ihre ungefähre Ankunftszeit.

3. Sollte der Mieter nicht in der Lage sein, die mit dem Gastgeber/Objektbetreuerin vereinbarte Anreisezeit einzuhalten, ist dieser verpflichtet, den Gastgeber über die Abweichung zu informieren.

 

Preise

1. Die angegebenen Preise sind verbindlich. Bei Anfragen und Buchungen für die die Standardpreise keine Gültigkeit haben, wird der Interessent vor der Buchung hierüber informiert.

2. Die in der Buchungsbestätigung angegebenen Preise sind Endpreise und schließen alle Nebenkosten ein.

3. Das Mietobjekt darf nur von der in der Bestätigung angegebenen Personenzahl bewohnt werden. Kinder gelten dabei als Personen.

 

Zahlung

1. Der Mieter zahlt 20% Übernachtungspauschale an den Vermieter als Anzahlung innerhalb von 14 Tagen (wenn nicht anders vereinbart) nach der Buchungsbestätigung. Der Restbetrag wird 4 Wochen vor Belegung fällig. Sollte das Entgelt nicht zur Fälligkeit auf dem Konto gutgeschrieben sein, so ist die Reservierungszusage gegenstandslos.

 2. Wird die Unterkunft am Tag der Anreise abgesagt oder erscheint der Gast nicht, ist der volle Preis zu entrichten.

3. Bricht ein Gast seinen Aufenthalt vorzeitig ab, bleibt er gleichwohl zur Zahlung des gebuchten Aufenthaltes verpflichtet.

 

Stornierung

1. Der Gast kann jederzeit vor Reisebeginn durch Rücktrittserklärung gegenüber dem Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt vom Vertrag/Stornierung ist schriftlich zu erklären.

2. Die Stornierung einer getroffenen Reservierung ist wie folgt möglich: 

30 Tage vor Reiseantritt                                   0 % des Mietpreises
20 bis 29 Tage vor Reiseantritt                     30 % des Mietpreises

10 bis 19 Tage vor Reiseantritt                     60 % des Mietpreises

ab 9 Tage vor Reiseantritt                             80 % des Mietpreises

ab 2 Tage vor Reiseantritt/Nichtanreise   100 % des Mietpreises

3. Der Gastgeber ist nach Treu und Glauben gehalten, die nicht in Anspruch genommene Ferienwohnung nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Sollte eine anderweitige Vergabe der Wohnung nicht möglich sein, hat der Gast für den Ausfall aufzukommen.

 

Kündigung

1. Der Vermieter behält sich vor, die Anmietung vor Ablauf der Vertragsdauer mit Angabe eines wichtigen Grundes zu beenden. Wenn ein Missbrauch der Ferienwohnung durch den Mieter vorliegt, ist der Vermieter berechtigt, das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung aufzulösen.

 

Sorgfaltspflichten

1. Die Mieter haben die Mieträumlichkeiten und die Einrichtungsgegenstände pfleglich zu behandeln. Schuldhaft verursachte Schäden haben die Mieter zu ersetzen. Die Mieter sind verpflichtet, bei Bezug der Räumlichkeiten die Einrichtung auf ihre Vollständigkeit und ihre Gebrauchstauglichkeit hin zu überprüfen und Beanstandungen unverzüglich gegenüber dem Vermieter geltend zu machen. Während der Mietzeit eintretende Schäden haben die Mieter ebenfalls unverzüglich zu melden.

 

Hausordnung und Benutzung der Mietsache

1. Die Mieter sind verpflichtet, sich an die Hausordnung zu halten. Die Hausordnung liegt in den Räumlichkeiten aus. Bei Zuwiderhandlung und/oder z.B. Beschwerden wegen ruhestörendem Lärm durch den Mieter im Mietobjekt, behält sich der Vermieter das Recht vor, die Bereitstellung des Mietobjektes ohne Rückzahlung bereits gezahlter Beträge zu beenden.

2. Bei Verlust des Schlüssels ist der Mieter verpflichtet, für die Kosten (neuer Schlüssel und/oder Austausch des Schlosses) aufzukommen.

3. Das gesamte Forsthaus Bullerbü, inklusive aller Ferienwohnungen und weiteren Räumlichkeiten, ist ein Nichtraucherhaus. Die Haltung von Haustieren ist nicht gestattet.

 Die Benutzung der Ferienwohnungen und ihren Geräten geschieht auf eigenes Risiko!

 

Gerichtsstand ist Gelnhausen.